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Fachwerkwohnhaus an der Pfarrkirche, Bestandteil der südlichen Platzbebauung. Eine nachträgliche Erweiterung zur Kirchgasse hin bedingt die heutige asymmetrische Schauseite. Im Inneren ist die alte Fachwerkaußenwand des 1659 (d) errichteten Giebelhauses mit zeittypischen Formen im Obergeschoss erhalten.
Rest eines Rundturmes
im Keller, fast bis an die Ecke der Kirche reichend. Dieser Bauteil soll zum Salhof gehört haben, auf den die Erwähnung eines castellum von 1110 zu beziehen ist (nach Inv. 1965).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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