Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Um 1860 entstandenes villenartiges Wohnhaus des ehemaligen Weingutes Fendel am östlichen Ende der geschlossenen Bebauung. In erhöhter, weithin sichtbarer Lage auf einem aus Bruchsteinen gemauerten, terrassenartigen Sockel erhebt sich der zweigeschossige Kubus mit flachgeneigtem Satteldach über quadratischem Grundriss. An der Straßenseite überragt ein vorgezogener Mittelrisalit als Giebelzwerchhaus mit Dachaufsatz die Traufe. Im Obergeschoss ein auf gusseisernen Konsolen vorkragender Balkon (mit neuem Geländer). Putzfassade mit giebelförmig und gerade verdachten Fenstern. Spätklassizistischer nassauischer Landhaustypus, ähnlich den Bädervillen dieser Zeit.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |