Rheinstraße 23, Stiftertafel der Markuskapelle
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Rheingau-Taunus-Kreis
Lorch
  • Rheinstraße 23
Stiftertafel der Markuskapelle
Flur: 67
Flurstück: 317/216

Erinnerung an die 1364 erwähnte Markuskapelle, die 1645 durch den Glasermeister und Ratsherren Nikolaus Braun wiederhergestellt und 1662 erweitert wurde. Nach Lotz war „der gewölbte Chor aus Quadern erbaut, das Schiff theils von Holz, theils von Stein". Der Innenraum war 12 m lang und 6,9 m breit. Im 18. Jh. diente die Kapelle als Lagerraum, wurde 1819 während der Reparatur der Pfarrkirche noch für Gottesdiente benutzt und 1822 auf Abbruch verkauft.

Die in die Hauswand eingelassene Spolie aus grauem Marmor zeigt im Relief den Evangelisten Markus (?), darüber zwei Wappenschilde, eines mit Zunftzeichen und Initialen NB (Nikolaus Braun), das andere leer. Darüber in einem rechteckigen Feld die Inschrift: „ANNO 1645 HAT DER EHRNHAFFT HERR NICOLAVS BRAVN DIESE VHRALTE S. MARCI CAPELL DEN GOTTESDIENST DARINNEN ZV VERRICHTEN ZV EWIG WEHRENDEN GEDAECHTNVS REPARIREN LASSEN".


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
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