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Rheingau-Taunus-Kreis
Lorch
  • Kronengasse 1
Hotel Krone
Flur: 67
Flurstück: 233

Ab 1848 erste Lorcher Poststation. Über sechs Achsen langgestreckter Bau mit Fachwerkobergeschoss über 1½ geschossigem massivem Unterbau. Aus der äußeren Erscheinung lässt sich die mehrphasige Entstehung ablesen. Im Kern auf ein Giebelhaus des 17. Jhs. zurückgehend, im 18. Jh. erweitert durch einen Traufenanbau bei gleichzeitiger Vereinheitlichung der Fensterformate. Der wahrscheinlich ehemals zweigeschossige Unterbau (vergl. Rheinstraße 11) enthält nach Hebung des Straßenniveaus jetzt über dem halbgeschossigem Sockel das hochliegende Erdgeschoss. Auch der Eingang in schlichtem Sandsteingewände des 18. Jhs. wurde höhergesetzt, dafür entfiel das frühere Oberlicht. Zeitweilig ganz verputzt, wurde in jüngerer Zeit das Fachwerk im Obergeschoss wieder sichtbar gemacht bzw. ergänzt. Über dem Eingang ein von Löwen gehaltenes Wappen (des ehem. königlich-preußischen Postamtes?). Satteldach mit neuen, großen Gauben.

Gegenüber am Bahndamm hochgelegene Terrasse mit Treppenaufgang, in der Stützmauer zwei Kaminwangen aus rotem Sandstein vermauert, eine davon bez. 1712, auf der anderen zwei Wappenschilde.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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