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Laut historischem Ortsplan ehemaliges Kelterhaus des Domcapitels bzw. des dompröpstlichen Hofes. Dies entspicht auch dem Haustyp mit Wohngeschoss über ursprünglich hallenartig hohem Wirtschaftsgeschoss. Auf den 1½-geschossigen älteren Unterbau wurde im 18. Jh. ein Fachwerkobergeschoss mit verschiefertem Walmdach aufgesetzt. Das Obergeschoss aus unregelmäßig-konstruktivem Gefüge war ursprünglich verputzt. An der Frohnhofgasse folgt die Wand dem etwas unregelmäßigen Straßenverlauf, hier kragt das Obergeschoss stellenweise über älteren Mauerteilen aus. An der Ecke vermauerter Stein mit verwittertem Relief, vielleicht Wappen. Zwei Sandsteintürgewände mit Oberlicht, eines davon mit gefaster Kehle und abgewittertem Hauswappen. Zwei alte Türen mit Kassettenfüllungen, eine davon mit schuppenartig geschnitztem Stab und alten Beschlägen, wohl aus dem 17. Jh. stammend. Bestandteil der wichtigen, städtebaulich geschlossenen Dreiergruppe Rheinstraße 45-47.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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