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Rheingau-Taunus-Kreis
Lorch
  • Rheinstraße 49
Zehnthof / Weingut Graf Kanitz
Flur: 68
Flurstück: 127/1

Im Mittelalter werden als Grundbesitzer des Hofes die Herren von Staffel und ihre Nachfolger, die Freiherren von Stein genannt. Nach Luthmer ist der Hof 1581 bewohnt von Philipp Hilchen von Lorch, dessen Wappen und das seiner Gemahlin Ursula von Walborn außen im Erdgeschoss eingemauert (gewesen) sein soll. 1606 Eigentum des Johann Adam Hilchen von Lorch. Weitere Besitzer: Roist von Werst, nach 1728 die Familien von Calcum und von Brembt. 1807 Kauf durch die nassauische Domäne, bis zur Ablösung der Zehnten Nutzung als Zehnthof und seither unter diesem Namen bekannt. Im 19. Jh. in Besitz der Freifrau von Giesk, geb. von Stein, dann des Grafen Kielmannsegg, 1926 zusammen mit dem Hilchenhaus durch Graf Kanitz erworben.

Von einer hohen Mauer umgebene Gebäudegruppe westlich des Hilchenhauses. Im weiträumigen Hof zurückliegend, nahe der Kirchhofmauer, ehemaliger Wohnturm des 15. Jhs. von quadratischem Grundriss. Ruine, 1945 durch Bombentreffer ausgebrannt; nach provisorischen Ausbaumaßnahmen seither als Lager des Weingutes genutzt.

Erhalten über einem Keller mit Kreuzgewölbe drei massive Wände bis in Traufhöhe. Über einer Sockelzone drei hohe Wohngeschosse aus verputztem Bruchsteinmauerwerk. An der Westecke (nicht ursprüngliche) nach oben verjüngte hohe Wandvorlage. Unter der Traufe ein Rundbogenfries. An der Rheinseite außermittiger, gestufter, hoher Kaminaufbau mit Satteldach (vergl. auch Burg Hattenheim). Das frühere verschieferte Zeltdach wurde durch ein Flachdach ersetzt. Unregelmäßig verteilte Fensteröffnungen mit gekehlten Sandsteingewänden, in den Hauptgeschossen Kreuzstockteilung. Fensternischen mit steinernen Sitzbänken. Die zerstörte Nordostseite bestand aus drei vorgekragten Fachwerkgeschossen mit Knaggenverriegelung, in den Brüstungsfeldern jeweils gebogene Streben. Diese Wand wurde, die zwei Überhänge der Seitenwände missachtend, mit nur einer Vorkragung massiv erneuert. Ein Freskogemälde an der Südostwand, wahrscheinlich den hl. Chrisphorus darstellend, war bereits 1907 stark zerstört. Damals führte „auf der Nord(west)seite eine malerische Aussentreppe in das erste Stockwerk, dem auf der Westseite ein hölzerner Treppenbau mit hübschem Überdach vorgelegt" war (Luthmer) (siehe S. 93). Weitere in früheren Inventaren beschriebene Relikte fehlen ebenso wie die „umgebenden Wirtschaftsgebäude, teilweise noch mit gotischem Mauerwerk", die durch moderne Wirtschaftsgebäude ersetzt wurden. In einem jüngerem Wirtschaftsgebäude ein Wappenstein mit Initialen VS (von Sohlern) und Datum (1)722.

An der Rheinstraße das Wohnhaus bzw. Haus des Gutsverwalters, ein kubischer Massivbau mit Mansarddach und siebenachsiger Hauptfassade; Fenster und ehemaliger mittiger Eingang (jetzt Fenster) in Ohrengewänden aus Sandstein.

Der Hof ist umgeben von einer hohen, noch mittelalterlichen Bruchsteinmauer. Die charakteristische rundbogige Einfahrt wurde jedoch 2002 durch ein modernes Tor mit Betonpfeilern ersetzt. Im Hof moderne Neubauten des Weingutes.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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