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Rheingau-Taunus-Kreis
Lorch
  • Rheinstraße 51
Flur: 68
Flurstück: 140/1

Malerische, aus mehreren Bauten zusammengesetzte Hofanlage. An der Rheinstraße zwei rechtwinklig zusammentreffende Wohnhäuser mit Fachwerkobergeschoss über massivem, hohem Erd- und Sockelgeschoss. Der giebelständige westliche Bau mit Krüppelwalmdach zeigt Sichtfachwerk des 18. Jhs. mit regelmäßiger Reihung von Mannfiguren an der Traufseite. Am östlichen Traufenbau im Obergeschoss jüngeres, nicht für Sicht konzipiertes, ehemals verschiefertes Fachwerk. Hier sind noch geringe Reste (geschnitzte Knagge) eines älteren Gefüges aus dem 17. Jh. enthalten. Giebelzonen und Dächer verschiefert (teilweise durch Kunstschiefer ersetzt). Im Winkel Eingang mit Sandsteintreppe und Kassettentür um 1850. Die aufgesetzten Zierformen sind moderne Zutaten. Teilweise holzverschalte Wirtschaftsgebäude schließen den von der Schaar aus zugänglichen Hof ab.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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