Wisper (Gew II)
Wisper (Gew II)
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Rheingau-Taunus-Kreis
Lorch
  • Schwalbacher Straße (L 3033)
  • Wisper (Gew II)
Wisperbrücke
Flur: 68
Flurstück: 186/2, 187/6, 205/8

Bereits im 14. Jh. wird eine Wisperbrücke in Lorch erwähnt. 1556 wurde hier eine zweijochige Bogenbrücke aus Bruchsteinmauerwerk errichtet. Eine Erneuerung bei gleichzeitiger Verbreiterung der Fahrbahn erfolgte 1978 nach altem Vorbild. Zwei flache Gewölbebögen, mit Werksteinen aus Sandstein verblendet. In der Mitte ein ebenfalls mit Sandstein-Werksteinen verkleideter, spitz zulaufender Wellenbrecher. Ein Bogen überspannt den Wasserlauf, ein weiterer einen inzwischen verlandeten und höhergelegenen Uferstreifen. Die mit Sandstein abgedeckte Brüstung geht in die anschließenden Ufermauern über. Wenn auch in der Substanz weitgehend erneuert, bildet die Brücke mit Heiligenfigur dennoch einen wesentlichen Bestandteil des historischen Ortsbildes von Lorch.

Hl. Johannes von Nepomuk

Auf der leicht überhöhten Brückenmitte überarbeitete kleine Sandsteinfigur des Brückenheiligen, aus dem 18. Jh. stammend, auf hohem, sich nach oben verjüngendem Sockel.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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