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Im historischen Ortsplan als „Stockheimer, später Jacobsberger Hof" bezeichnet. Nach Luthmer dagegen wurde „der Jakobsberger Hof 1678 durch Herrn von Stockheim vom Kloster Jakobsberg gekauft und lag der Judengasse gegenüber in der Rittergasse". Nach Altenkirch schon 1108 erwähnt und noch 1926 unter dem Namen Jakobsberger Hof bekannt.
Stattliches, hinter einer Hoffläche zurückliegendes Wohnhaus in Traufstellung, giebelständig zur Rittergasse. Erdgeschoss massiv, darüber verputztes Fachwerkobergeschoss mit schiefergedecktem Krüppelwalmdach; die Giebelfassade oben ebenfalls verschiefert. Hofseitiger Eingang mit Sandsteingewände in Form eines Schulterbogens mit Kehle, darüber Oberlicht, noch 16. Jh. (?) Am Sturz ein Wappenschild. Das sonst überwiegend auf das 17. oder 18. Jh. zurückgehende Gebäude partiell durch störende moderne Eingriffe (Fenster der Rückseite, Schleppgauben) entstellt. Im Hof ein Brunnen, sonst moderne Bebauung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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