Leprosenhaus 1
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Rheingau-Taunus-Kreis
Lorch
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Leprosenhaus
Flur: 68
Flurstück: 35/5, 36/1

Ein Siechen- oder Leprosenhaus lag seit dem Mittelalter getrennt von dem an der linken Wisperseite bestehenden Hospital nahe der Stadtmauer. Das heutige Doppelwohnhaus bildet unter hohem Satteldach einen langgestreckten Baukörper, der auf der Wispermauer aufsitzt und den rechten Rundturm der Wisperbefestigung mit einbezieht. Über massivem Erdgeschoss Fachwerkobergeschoss. Frühe Abbildungen zeigen das Haus zunächst mit verkleidetem Obergeschoss und großem Zwerchgiebel, später mit verputztem Obergeschoss und Ladegauben im Dach. Nordöstlicher Giebel mit reichem Schmuckfachwerk aus variierten, geschnitzten Gefachfüllungen, die ein engmaschiges Bild ergeben, vergleichbar Haus Kirchspiel 4. Unter dem kleinen Firstwalm ein hier ungewöhnliches Scheibenornament. Das Giebelfachwerk der 2. Hälfte des 16. Jhs. passt zeitlich zu einer urkundlich erwähnten Erweiterung des Siechenhauses von 1569. Dagegen im traufseitigen Obergeschoss die für das 18./19. Jh. üblichen Veränderungen, bei der als Reste des ursprünglichen Gefüges Mannfiguren an Eck- und Bundpfosten verblieben. Bau- und ortsgeschichtlich bedeutendes Haus, jedoch bei jüngeren Instandsetzungen teilweise durch Blendfachwerk, Isolierdach und weitere moderne Zutaten optisch stark verändert.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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