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Am Anstieg der Straße befindet sich in Innenstadtnähe ein großzügig diemensioniertes Fachwerkgebäude, dessen hohe Toreinfahrt in den hinteren Grundstücksbereich führt, in dem sich Wirtschaftsgebäude befinden. Aufgrund der Lage und der Anordnung der Gebäude handelt es sich womöglich um einen Ausspann aus der Mitte des vorigen Jh.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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