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Massives Wohngebäude aus den ersten Jahren des 20. Jh. in zwei Geschossen mit einem auffälligen Eckerker, den zwei Lisenen optisch aus der Fassade herauslösen; eine horizontale Zäsur schafft ein kräftig artikuliertes Gesims unterhalb der Obergeschoßfenster. Die Fenstergewände sind mit einem Dekor versehen, der an Jugendstilformen erinnert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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