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An der Drosselgasse traufständiges Fachwerkwohnhaus von 1716 (neuere Inschrift) mit Mansarddach. Die zu einem vorgelagerten Hof an der Schwalbacher Straße orientierte Giebelseite zeigt schlichtes, konstruktives Fachwerk. Im Inneren des Hauses sind Bestandteile der Ausstattung des 19. Jhs. erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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