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Der zweigeschossige Baukörper des Wohngebäudes erhebt sich als wenig gegliederter Kubus in gelbfarbigem Backsteinmauerwerk. Zur Straße öffnen hohe, in Sandsteingewände eingebettete Zwillingsfenster die Wand. Abgeschlossen wird das Haus aus der Jahrhundertwende von einem Mansarddach.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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