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Rheingau-Taunus-Kreis
Lorch
  • Strunk 1
Strunk
Flur: 68
Flurstück: 171/1

Starker, jedoch nicht sehr hoher Rundturm an der Ecke Rheinstraße/Wisper, errichtet vermutlich um 1448 (d). Wand aus Schieferbruchstein mit regelmässig wiederkehrenden Sandsteinschichten gemauert. Das mit einem Kuppelgewölbe überspannte Obergeschoss über gewölbtem Untergeschoss ist durch einen an der Nordseite angesetzten polygonalen Treppenturm zugänglich. Zugang des Treppenturmes durch Türöffnung mit Sandsteingewände und segmentbogigem Sturz. Darüber eine Plattform mit vor 1880 restauriertem Zinnenkranz. In Blenden rechteckige Fenster und Schlüsselscharten. Nachträglich eingebrochener Zugang zum Untergeschoss aus der 2. Hälfte des 19. Jhs. In der Ufermauer unterhalb des Turmes eine spitzbogige, jetzt zugemauerte Pforte, ehemals Fußpunkt eines früher als „malerische Wassertreppe" beschriebenen Zugangs zur Wisper.

Neben der tradierten Nutzung als Gefängnisturm diente der Turm der Sicherung der ausgebauten Wispermündung sowie des Rheinufers bei gleichzeitiger Überwachung der Wisperbrücke. Der Turm ergänzte die rheinseitige Befestigung durch einen in das sog. Leprosenhaus integrierten (halb)runden Turm am gegenüber liegenden Bachufer. Die rheinseitige Sicht auf diese prägnante Partie der Ortsbefestigung wurde nach Bau des Bahndamms mit Straßenunterführung stark beeinträchtigt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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