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Gemarkungs-Grenzstein an der Landstraße von Reichartshausen nach Hallgarten. Roter Sandstein, Gegen Oestrich im Schild das Oestricher Wappen, zwei Räder mit Kreuz, gegen Halllgarten die Zange als Hallgartener Otswappen. Die ehemalige Jahreszahl 1738 (nach Zorn) war nicht mehr leserlich, der Stein insgesamt stark abgewittert. Daher wurde er in jüngster Zeit durch eine Kopie ersetzt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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