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Großzügig dimensioniertes Wohnhaus mit zentralem Mittelrisalit in drei Achsen und abschließendem Giebel im Satteldach. Zu Seiten des Risalites folgt an jeder Seite eine weitere Fensterbahn. Besonders auffällig ist die Struktur des behandelten Putzes, der eine horizontal verlaufende Rillenstruktur aufweist. Die Fenster des Obergeschosses sind von einer schmiedeeisernen Brüstung gesichert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |