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Rheingau-Taunus-Kreis
Oestrich-Winkel
Oestrich
  • Räuscherberg
Bildstock Dreifaltigkeit
Flur: 27
Flurstück: 17

Bildstock am Räuscherberg, heute Klosterberg, im 19. Jh. Ziel einer Prozession am Dreifaltigkeitssonntag. Rechteckiger Sockel, darauf Reliefplatte aus rotem Sandstein. Gerahmt von Pilastern und halbrundem Abschluss mit Aufsatz Bildnis der Dreifaltigkeit, auferstandener Christus, thronender Gottvater und Taube des heiligen Geistes. Im Sockel Spruchinschrift: "WER HIR VORBEYGEHT BETTE EIN VATTERUNSER FYR DIE GUTHTATTER AMEN", Jahreszahl der Errichtung 1729 und Datum der Renovierung 1973.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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