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Um 1905 erbautes, herrschaftliches Wohnhaus am Abzweig zur Schillerstraße mit einem seitlich angelegten Treppenturm mit gotisierenden Wandöffnungen, der das Voll- und das Dachgeschoß erschließt. Die Fenster der straßenseitigen Fassade zeigen Backsteingewände und sind mit Überfangbogen versehen. Als akzentsetzendes Detail fungiert ein mehrfach gebrochener, polygonaler Erker mit Backsteinverkleidungen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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