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Leinpfad im Gebiet der Mittelheimer Gemarkung mit Ufer- und Wegebefestigung, Grenzsteinen und Vermessungsmarken. Aus der Phase der preußischen Rheinstromregulierung in der 2. Hälfte des 19. Jhs. stammt ein Großteil der Uferbefestigungen, Leitwerke und Rampen aus Natursteinen sowie die teilweise erhaltene Natursteinpflasterung des Leinpfades. Eine Reihe von Grenzsteinen aus Sandstein mit der Aufschrift K. W. B. kennzeichnet die Eigentumsgrenze zur Gemeinde. Hinzu kommen weitere jüngere Vermessungsmarken. Eine Gestaltung des begleitenden Grünstreifens mit Anlage der Platanenallee und weiteren Baumpflanzungen erfolgte durch den örtlichen Verkehrs- und Verschönerungsverein um 1906.
Als historischer Wasserwirtschaftsweg ist der Leinpfad Denkmal der Verkehrsgeschichte, außerdem wesentlicher Bestandteil der Rheingauer Uferlandschaft.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Jüdischer Friedhof | |
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