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Abfolge bedeutender und in der historischen Substanz erhaltener bzw. wiederhergestellter Mühlen – Johannisberger Klause, Ankermühle, Weißmühle, Pforzheimer Mühle (siehe Kulturdenkmäler) – in weitgehend ungestörter landschaftlicher Situation des Elsterbachtals mit Wiesen, Weiden, Wein- und Baumgärten, Teichen, Bach und Mühlgraben. Trotz des partiellen Nutzungswandels der Flächen von Streuobstanbau in den ebenen Bereichen hin zu einer Ausdehnung des Weinbaugeländes bleibt die landschaftliche Situation von besonderem Wert durch den optischen, räumlichen und geschichtlichen Zusammenhang mit dem Johannisberg.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |