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Schieferstollen in dem steil ansteigenden Hang auf dem Grundstück des Weingutes Weiler, heute als Weinkeller genutzt.Mit Urkunde des königlichen Oberbergamtes in Bonn vom 25. 4. 1868 wurde dem damaligen Eigentümer, Wendlin Altenkirch, das Recht zur Gewinnung von Dachschiefer auf dessen Grundstück im Bereich Nollingen verliehen. Hier wurde bis zu einem unbekannten Zeitpunkt unter Tage Schiefer abgebaut, der in Lorch und im oberen Mittelrheintal als häufiges Dachdeckungsmaterial Verwendung fand. Der Stollen, der sich in der rückwärtigen Zone zu einem hallenartigen Raum erweitert, stellt ein seltenes Dokument der lokalen Wirtschaftsgeschichte dar.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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