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Historische, nach Osten führende Wegeverbindung oberhalb des Ortes in Fortsetzung des Römerbergs, die auf die Rheingauhöhe ansteigt. Oberhalb des Neuen Friedhofs verläuft der an der Bergseite von (unterschiedlich erneuerten) Trockenmauern begleitete Pfad, der talseitig von einer Befestigung durch gesetzte Steine gesäumte wird. Er ist deutlich als Vertiefung im anstehenden Felsgrund erkennbar, teilweise durch Erdreich und Schotter abgedeckt und dürftet deutlich älter als die Mauern sein. Er war Bestandteil einer wohl vor- oder frühzeitlichen Wegeverbindung zum Rheingauhöhenweg (Hohe Straße), die hier in der Überlieferung als Kaufmannsweg bezeichnet wird, auch wenn urkundliche Nachweise dieses Namens fehlen. Seine Fortsetzung findet er nach Westen im Weiseler Weg, einer ebenfalls historischen Wegeverbindung von Lorch nach Norden. Als wichtiges Relikt der Siedlungsgeschichte und der historischen Wegeverbindungen ist der Weg Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |