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Weit außerhalb des Ortes gelegene Hofreite in Höhenlage. Eingeschossiges Wohnhaus, über Massivsockel Fachwerk verputzt. Nebengebäude, ehemals Stallungen und ein Backhaus, überwiegend aus örtlichem Bruchstein. Zugehörig auch ein runder, gemauerter Brunnen. Die Entstehungszeit dürfte um 1800 liegen. Der Hof diente ursprünglich der Viehhaltung, die im Ort Lorchhausen kaum möglich war.
Im Gelände ein Grenzstein mit Inschrift GLH (Gemeinde Lorchhausen?).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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