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Repräsentatives Wohnhaus in zwei Geschossen in einem regelmäßig strukturierten Aufrißraster und mannigfaltigen Erkervorbauten. Das Haus gehört dem Typ Villa im ehemaligen Großherzogtum Darmstadt an, das sich über die Mathildenhöhe und Baumeister wie Pützer und Metzendorf mit modernsten Tendenzen in der Architektur ausgeprägt hat. Vergleichbare Häuser gibt es neben Darmstadt auch an der Bergstraße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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Baum |