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Rheingau-Taunus-Kreis
Lorch
  • Kammerberg
Kammerburg
Flur: 6
Flurstück: 14

Die vom Erzstift Mainz um 1300 zum Schutz der Talstraße, vielleicht auch zur Belagerung der Burg Rheinberg angelegte Burg wird 1304 erstmalig erwähnt. Vor 1350 wurde sie mehrfach verpfändet. Burgherren waren 1374 die von Lindau, danach gelangte die Burg durch Erbgang an die Familien von Schönburg und Schmidburg, von denen sie Kurmainz 1483 zurückerwarb. Schon damals war die Burg fast unbewohnbar und ohne Nutzung. Im 19. Jh. Besitz des Freiherrn von Zwierlein, seither in Privatbesitz. Die 1559 wiederaufgebaute Kammerburger Mühle blieb in erzstiftischer Nutzung; sie wurde 1895 abgebrochen.

Die Burg liegt auf einem Schiefersporn am Ende eines bis auf etwa 300 m ansteigenden Bergückens über dem rechten Ufer der Wisper. Mauerwerk aus dem anstehenden schiefrigen Gestein. 1960 wurde das Gelände z. T. mit einem modernem Wohnhaus überbaut. Kleinere Anlage, der ursprüngliche Umfang ist nicht mehr erkennbar. Die Kernburg war vermutlich rechteckig mit abgerundeten Ecken an der Südseite. An der Nordseite Torbefestigung mit quadratischem Turm als Bewehrung; dieser in Resten erhalten. Die Ringmauer teilweise bis über Geschosshöhe in einzelnen Abschnitten noch vorhanden. Das Innere hoch mit Schutt aufgefüllt. Westlich und südlich vorgelegt je ein rechteckiger Zwinger. Die Mauerzüge in verschiedener Höhe sichtbar.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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