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An der Straße nach Lorch neu gesetzter Landesgrenzstein. Der unregelmäßig geformte Sandstein markierte die Grenze zwischen Kurmainz und Kurpfalz. Eine Seite trägt das Kurmainzische Wappen, eine andere die Inschrift: EIN SCHEIDSTEIN ZVISCHEN CUB UND LORCH MARKEN A. D. 1462, damit einer der ältesten erhaltenen Grenzsteine des Rheingaus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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