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Die Hofanlage liegt innerhalb einer Gesamtanlage, die die historische Bausubstanz im Verlauf der Obergasse zusammenfasst. Sie zeichnet sich durch ein prägnantes Bild von kleinmaßstäblichen Fachwerkhäusern bzw. -höfen in ungestörter Weise aus. Das Wohnhaus der Hofanlage mit inschriftlicher Datierung in das Jahr 1779 erhebt sich über einem hohen Sandsteinsockel in zwei Geschossen mit einem typischen Fachwerkgefüge aus dem späten 18. Jahrhundert, das sich aus Mannfiguren mit leicht gebogenen Fußstreben an den Eckständern, konvergierenden Fußstreben an den Bundständern und einem angedeuteten Leitermotiv im Brüstungsbereich des Obergeschossses zusammensetzt. Hervorzuheben ist das Zwerchhaus und das Nebengebäude aus der Erbauungszeit. Die Scheune sowie das zur Straße hin orientierte Backhaus sind ebenfalls schützenswert. Die Hofanlage ist Kulturdenkmal aus sozialgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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