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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Bischhausen
Giebelständig zur Landstraße weisend, erstreckt sich der Baukörper nach Nordosten. In seiner historischen Fachwerkkonstruktion lassen u. a. die Verblattungen sowie einzelne Schmuckformen auf eine Entstehung in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts schließen. Das Fachwerkwohnhaus erhält seinen Denkmalwert aus künstlerischen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |