Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Die ursprünglichen Gebäude der Aumühle aus dem 18. Jh. wurden 1938 durch ein historisierendes Plagiat ersetzt, die ursprüngliche Ausstattung blieb jedoch teilweise erhalten. Am Arbeitsgebäude befindet sich ein funktionstüchtiges Mühlrad mit einer Leistung von 8 kW, im Inneren ein Triebwerk mit Ledergurttransmission sowie ein Spanngatter aus dem Anfang des 20. Jhs. Als vollständig erhaltene Sägemühle ist das Gebäude aus geschichtlichen und technischen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |