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Als Teil der gründerzeitlichen Bebauung in diesem Abschnitt des Straßenzuges kommt dem Wohngebäude eine wichtige städtebauliche Bedeutung zu gute. Im Jahr 1897 entstand das Haus für Philipp Arnold in schlichtem Erscheinungsbild, das von dem Backsteinmauerwerk geprägt wird. Der Alsfelder Architekt hieß Rudlos.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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