Fassade der ehemaligen Synagoge, Zustand August 2025 (Foto: Barbara Bernard, LfDH)
Fassade der ehemaligen Synagoge
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Offenbach, Stadt und Landkreis
Offenbach
  • Hintergasse
Sachteil Fassadenrest der alten Synagoge
Flur: 1
Flurstück: 552/4

Baulicher Rest der Synagoge von 1729. Um 1700 lebten in Offenbach etwa 120 Juden, bei einer Einwohnerzahl von rund 800. 1707 konstituierte sich die Israelitische Gemeinde und richtete im Bereich der Offenbacher „Judengasse“ einen Betsaal ein, der 1721 abbrannte. An diesem Standort wurde die Synagoge erbaut. Benachbart entstand 1751 ein Hospitalgebäude und um 1770 ein Gemeindehaus mit Ritualbad. Für 1784 sind bereits rund 700 Juden in Offenbach bezeugt. 1821 Innenrenovierung der Synagoge, 1832 wahrscheinlich Veränderungen im Äußeren. 1902 wurde sie erneut renoviert und zudem vergrößert. Sie bot nun Sitzplätze für 254 Männer und weitere Sitzplätze für Frauen auf der Empore. Die Pogrome in Russland seit dem späten 19. Jahrhundert ließ die Anzahl der jüdischen Gemeindemitglieder stark ansteigen (1910: 2360 Personen). Bereits 1908 wurde der Bau einer neuen Synagoge beschlossen, der 1913 bis 1916 verwirklicht wurde (siehe Goethestraße 5).

Die alte Synagoge wird 1919 in ein Kino umgebaut, weitere Um- und Anbauten folgten. Bei einem Umbau 2012 wurde die ehemalige Ostfassade der Synagoge freigelegt.

Erhalten ist ein Rest der westlichen Fassade mit vier hohen, zugemauerten Rundbogenfenstern. Mittig ist die ehemalige Nische für den Thora-Schrein erkennbar. Bruchsteinmauerwerk mit Eckquaderungen, ehemalige Fenster und Nische wurden mit Backsteinen geschlossen. Nördlich einachsiger Anbau mit zugesetzten Rechteckfenstern auf drei Geschossen.

Das bauliche Fragment der einstigen Synagoge ist ein bedeutendes geschichtliches Zeugnis für die ehemals bedeutende jüdische Gemeinde Offenbachs und für die Stadtgeschichte.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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