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Straßenraumprägendes Fachwerkwohnhaus aus dem Jahr 1688 mit einem interessanten Gerüstraster: im ersten Obergeschoß findet sich unterhalb der verspringenden Verriegelung eine friesartige Aneinanderreihung einfacher Fußstreben an den Eck- und Bundständern. Die Eckständer sind in diesem Bereich mit figürlichen Motiven besonderer Qualität ausgestattet. Darüber verfestigen im zweiten Obergeschoß einfach verriegelte Mannfiguren an den Eck- und Bundständern das regelmäßig strukturierte Fachwerkgefüge. Die Eckständer verzieren eingelegte Rundstäbe mit abschließenden Voluten. Im Bereich des Geschoßüberstandes finden sich an der Unterkante der Schwelle eingelegte Taustäbe, die Füllhölzer werden von einem Eierstab besetzt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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