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Oberhalb der Stadt gelegenes Mehrfamilienwohnhaus in zwei Geschossen und einer Wohnnutzung im Dach. Das Erdgeschoß ist verputzt, das Obergeschoß wird durch wenig vortretende Erker in einer Fachwerkkonstruktion aufgewertet. Das Dach des um 1910 erbauten Hauses ist mit Schieferschindeln eingedeckt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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