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Kleinmaßstäbliches Fachwerkwohnhaus in einer Ständer-Rähm-Mischkonstruktion aus der ersten Hälfte des 17. Jh. Das Fachwerkgefüge des zweiten Obergeschosses verfügt über eine Konstruktion aus Mannfiguren mit einfacher Verriegelung und einem zusätzlich eingestellten Stiel an den Eckständern. Der Geschoßüberstand ist nur andeutungsweise ausgeprägt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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