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Mächtiger, an einer Kreuzung freistehender Bau aus den 30er Jahren des 16. Jh., dessen Strebewerk in der Nachfolge des Rathauses entstand. Als deutliches Zitat sind die leicht gebogenen, wandhohen Streben zu verstehen, die die Fachwerkfassade aller Geschosse überzieht. Die Höhe der Geschosse, die über einem abfallenden Grund bruchsteinsockelgestützt aufstreben, verlieren sukzessiv an Höhe. Das Zwerchhaus im hinteren Bereich des Hauses ist eine jüngere Zutat.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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