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Das ehemalige Schulhaus der Stadt wurde im Jahr 1696 anstelle eines Vorgängerbaues von 1508 erbaut. Es handelt sich um einen dreigeschossigen Rähmbau in einem schlichten Fachwerkgefüge, das an den Eck- und Bundständern durch einfach verriegelte Mannfiguren mit leicht gewellten Fußstreben versteift wird. Der Schmuck der Geschoßvorsprünge ist mit einem leichten Tauband dezent gehalten. Das Haus, das mit seiner Nachbarbebauung eine städtebaulich wichtige Ausprägung erfährt, ist aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
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