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Zwischen dem Kirchplatz und der Kaplaneigasse befindet sich das sog. Beinhaus. Erstmals genannt wird ein Beinhaus 1368 in einem Ablassbrief, der anlässlich der Errichtung eines neuen Nebenaltars in der Walpurgiskirche verfasst wurde. Ob die Lage des damaligen Beinhauses dem heutigen Standort entspricht, ist nicht belegt. Entgegen der Annahme, im bestehenden Baubestand seien Bauteile des 14. Jahrhunderts integriert, haben bauarchäologische Untersuchungen ergeben, dass das vorhandene Beinhaus, im Scheitel des spitzbogigen Eingangsportals 1510 (i) datiert, mit Kellergewölbe und Chorpolygon in einer Bauphase errichtet wurde. In dem kleinen Steinbau befindet sich über einem Tonnengewölbe ein rechteckiger Saal mit polygonalem Ostabschluß. Der Bau wird an der Südseite vom Kirchplatz von einer einläufigen Treppe erschlossen. Unterhalb des Treppenpodestes führt ein Kellerhals in das Gewölbe, in dem Gebeine aufbewahrt wurden, die bei Ausschachtung neuer Grabstätten auf dem einst als Friedhof genutzt Kirchplatz gefunden wurden. Die in das verputzte Bruchsteinmauerwerk eingelassenen Spitzbogenfenster sind wie die Eckquaderung steinsichtig. Während sämtliche Gliederungselemente der Südfassade stilistisch um 1500 einzuordnen sind, zeigt das große, östliche Fenster eine Maßwerkform des späten 13. bzw. des 14. Jahrhunderts und wurde ggfs. von einem älteren Bau übernommen. An der rückseitigen Nordfassade zur Kaplaneigasse wurden spitzbogige Fensteröffnungen in den ursprünglichen Wandöffnungen rekonstruiert. Im Jahr 1610 wurde die Außenkanzel zur Friedhofskapelle auf dem Frauenberg überführt. Das Gebäude übernahm im Lauf seiner Geschichte unterschiedliche Funktionen: es diente als Malzdarre, als Lagerhaus und Turnhalle. Ende des 19. Jahrhunderts gelangte der Bau in Privatbesitz und wurde 1907 gegen denkmalpflegerische Bedenken ausgebaut und aufgestockt. Nach Rückkauf durch die Stadt erfolgte 1979-82 der Umbau zum Stadtarchiv, anstelle der Aufstockung wurde ein schiefergedecktes Steildach mit kleinem Dachreiter hergestellt. Im Innenraum hat sich eine bauzeitliche Holzsäule erhalten, die ursprünglich den Mittellängsunterzug stützte.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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