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Dreigeschossiges Fachwerkwohnhaus aus dem ersten Drittel des 19. Jh. in einem konstruktiven Gerüstgefüge aus ¾-Streben mit doppeltem Riegel an den Eckständern. Ein Geschoßüberstand ist nicht ausgebildet. Das Haus, das städtebaulich wirksam eine Ecksituation markiert, wird zeittypisch von einem Mansarddach abgeschlossen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |