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Das Fachwerkhaus aus dem Jahr 1787 wird von einem Mansarddach abgeschlossen. Die Fachwerkkonstruktion rekrutiert sich aus einem regelmäßigen Gefüge, daß sich aus doppelt verriegelten Mannfiguren an den Eck- und Bundständern zusammenfügt. Das Haus war aufgrund des nicht ausgebildeten Geschoßüberstandes vermutlich verputzt. Siehe hierzu das Pfarrhaus Kirchplatz 4. Inschrift: Dieses Hauß hat durch Gottes Hulf und Beistand erbauet Johannes Bücking und seine eheliche Haußfrau Elisabetha Catharinn eine gebohrne Bornerm ANNO DOMINI den zweiten August 1787.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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