Mainzer Gasse 4
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Vogelsbergkreis
Alsfeld
  • Mainzer Gasse 4
Fachwerkhaus
Flur: 1
Flurstück: 30/1

Das Fachwerkhaus aus dem Jahr 1787 wird von einem Mansarddach abgeschlossen. Die Fachwerkkonstruktion rekrutiert sich aus einem regelmäßigen Gefüge, daß sich aus doppelt verriegelten Mannfiguren an den Eck- und Bundständern zusammenfügt. Das Haus war aufgrund des nicht ausgebildeten Geschoßüberstandes vermutlich verputzt. Siehe hierzu das Pfarrhaus Kirchplatz 4. Inschrift: Dieses Hauß hat durch Gottes Hulf und Beistand erbauet Johannes Bücking und seine eheliche Haußfrau Elisabetha Catharinn eine gebohrne Bornerm ANNO DOMINI den zweiten August 1787.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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