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Dreigeschossiges Fachwerkwohnhaus mit einer inschriftlichen Datierung aus dem Jahr 1657. Über dem im Erdgeschoß angesiedelten Laden verfügt das Haus über eine zeittypische Fachwerkkonstruktion, deren Gerüst von Mannfiguren mit einfachem Riegel verfestigt wird. Im Brüstungsbereich unterhalb der Fenster finden sich eingestellte Andreaskreuze, der Geschoßüberstand wird von den üblichen Schmuckformen, das sind Taubänder und Schuppenstäbe, verziert. Besonders bemerkenswert ist eine geflügelte Halbfigur am Eckständer. Inschrift: Deß Herren Segen hatt diß Hauß durch uns Erbauet Inn dessen Schutz es wir auch wieder umb vertrauet, Er halte uber uns auch die von uns sich trennen und laß uns endlich dan im Himell wieder kennen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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