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Dreigeschossiges, zum Mainzer Tor giebelständiges Fachwerkhaus von 1543 (d), um 1800 rückseitig um ca. 3 m nach Nordwesten verlängert (bauhistorische Untersuchung, Büro für bauhistorische Gutachten, Dr. Reck, 06/2016). Während die nordöstliche Trauffassade zur Nachbarbebauung noch als Ständerkonstruktion errichtet wurde, zeigen die sichtbaren Fachwerkfassaden des 16. Jahrhunderts eine Rähmbaukonstruktion mit Vorkragungen auf kräftigen Deckenbalkenköpfen. Die zur Verwendung gekommenen Alsfelder Streben sind als Zitat der Rathausarchitektur zu verstehen. Das bauzeitliche Sparrendach ist mit 21 vollständigen Gespärren erhalten, wobei die ursprünglichen, sich teils überkreuzenden Andreaskreuze der Längsaussteifung ausnahmslos beseitigt wurden. Das Erdgeschoss, ehemals wohl ein niedriges Hallengeschoss, wurde im Zuge der Sanierung Ende der 1960er Jahre mit Passage und eingeschossigem Anbau vollständig erneuert. Die hinter dem Haus befindliche Scheune aus dem Jahr 1661 wurde im Rahmen dieser Sanierungsmaßnahme 1968 abgebrochen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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