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Dreigeschossiges, giebelständig erschlossenes Doppelhaus aus der Mitte des 16. Jh. Über einer ursprünglich als Halle ausgebildeten Unterkonstruktion in Ständerbauweise lagert ein Rähmgeschoß mit markanten Andreaskreuzen in den Eckgefachen, die sich auch im Giebelfeld wiederfinden. Als einem der großen Fachwerkgebäude am Rand der historischen Stadtbefestigung kommt dem Haus der Status eines Kulturdenkmales aus städtebaulichen und geschichtlichen Aspekten zugute.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |