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Am Rande der historischen Stadtgrenze gelegenes Wohnhaus in zwei Geschossen und abschließendem Mansarddach. Die Rückseite des Hauses zeigt ein schlichtes Fachwerksystem aus 3/4-Streben an den Eckständern, die in das erste Drittel des 19. Jh. datieren. Die Vorderseite des Hauses, in fünf Achsen erschlossen, ist verputzt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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