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Im Jahr 1904 wird für den Bauherrn Joseph Froidl ein bescheidenes, künstlerisch hochwertiges Wohnhaus erbaut. Es erhebt sich als klar proportionierter Baukubus, dessen strenges Erscheinungsbild sich klassizistischen Vorbildern verpflichtet fühlt. Unter der Traufe verläuft ein Fries, die Geschosse werden durch ein umlaufendes Gesims getrennt, die Wände von Segmentbogenfestern geöffnet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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