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Städtebaulich wichtiges Wohnhaus am Beginn der Baugasse über einer schmalen Parzelle, in dessen baulichem Kern sich ein spätmittelalterlicher Ständerbau aus der Zeit um 1500 verbirgt. Der heute am Äußeren erkennbare Rähmbau zeichnet sich durch ausgeprägte Geschoßvorsprünge aus. Die Holzkonstruktion weist große Querschnitte auf.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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