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Der Vorgängerbau des im Jahr 1728 an dieser Stelle erbauten Hauses ist erstmals 1606 nachweisbar. Das heute hier befindliche Gebäude ist ein schmales, viergeschossiges Wohnhaus, das ohne ausgeprägte Fachwerkfiguren auskommt. Die Eckständer werden lediglich von schmalen Bändern in den Fachwerkverband eingeschlossen. Inschrift: unsern ausgang segne gott unsern eingang gleicher massen, segne unser taeglich brod, segne unser tun und lassen segne uns mit seelgem sterben und mach uns zu himmelserben.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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