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In dem an der Ecke zum Kirchhof befindlichen Gebäude, das in den Quellen als Schuhmacherherberge benannt wird, hat sich heute ein gastronomischer Betrieb angesiedelt. Das Fachwerkgefüge des Hauses zeigt ein Erscheinungsbild aus dem Ende des 18. Jh. Zum Kirchplatz hin schließt ein älteres Haus in einer dreigeschossigen Rähmkonstruktion an. Die Bügen zum zweiten Obergeschoß, die Kehlbretter des Geschoßüberstandes und die gebogenen Fußstreben unterhalb der Fenster weisen in eine Bauzeit um 1500.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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