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Traufständig erschlossenes Doppelhaus am Beginn der Gasse mit einer inschriftlichen Datierung des Jahres 1707 mit einem Vorgänger in Ständerbauweise, dessen Eckständer nach dem Umbau reich verziert wurden. Besonders interessant ist der Bereich des Geschoßüberstandes mit Taustäben an der Unterkante der Schwelle und einem Schuppenmotiv an den Füllhölzern. Inschrift: Wir bauen alle fest und sind doch frembte gäst, und wo wir sollen Selig sein da Bauen wir gar wenig ein. Ahn Gottes Segen ist alles gelegen. den 14 octob. Anno 1.707.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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